Glasergasse


Seit 1888; 1938-1945 Scheuchgasse. Dr. Julius Glaser, geb. 19. März 1831 in Postelberg (Böhmen), gest. 26. Dezember 1885 in Wien. Von seinen Eltern zum Kaufmann bestimmt, absolvierte er seine Gymnasialstudien in Leitmeritz und am Wiener Schottengymnasium; er studierte 1848 an der Universität Zürich, 1849 Promotion zum Dr. phil., 1850-1852 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien; 1854 Promotion zum Dr. jur. und Privatdozent, 1856 a. o. Prof., 1860 o. Prof. für österreichisches Strafrecht an der Universität Wien, 1867 Dekan der juristischen Fakultät, 1868-1870 Sektionschef im Ministerium für Kultur und Unterricht, wo er entscheidend an der Schaffung der neuen Schulgesetze (Reichsvolksschulgesetz 1869) mitwirkte. Nach dem Rücktritt Hasners kehrte Glaser an die Universität zurück, musste aber seine Lehrtätigkeit neuerlich aufgeben, als er 1871 als Justizminister in das Ministerium Auersperg berufen wurde, dem er bis 1879 angehörte. Sowohl im Niederösterreichischen Landtag als auch im Reichsrat als glänzender Redner bekannt, hatte er bedeutenden Einfluss in der Sprachenfrage, machte sich jedoch durch seine Stellungnahme bei den Tschechen unbeliebt. Nach seinem Rücktritt wurde er 1879 zum Generalprokurator am Obersten Gerichts- und Kassationshof ernannt. Glaser, der Schöpfer der Strafprozessordnung und zugleich Begründer der modernen Strafprozesswissenschaft in Österreich und Deutschland, hatte wesentlichen Anteil an den legislativen Werken seiner Zeit. Er trat besonders für die Geschworenengerichte und für die Abschaffung der Todesstrafe ein.