Ausbildungspflicht bis 18

Mit 1. Juli 2016 wurde in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18 eingeführt. Alle Jugendlichen unter 18 Jahren sind damit verpflichtet, nach der Beendigung der allgemeinen Schulpflicht entweder eine weiterführende Schule zu besuchen oder eine entsprechende Ausbildung zu machen.
Details zur Ausbildungspflicht bis 18 finden Sie unter DOWNLOADS im Schreiben von Frau Bundesministerin Dr.in Sonja Hammerschmid und Herrn Bundesminister Alois Stöger sowie den angeschlossenen Informationsblättern für Eltern und Lernende.