Liebe Eltern,
die Situation zur Schulöffnung ab dem 8. Februar ist leider immer noch ungewiss. Wir wollen Sie aber soweit wie möglich informieren.
Für die Unterstufe gilt: Zum Schulbetrieb ab dem 8.2.2021 gilt die 28. Verordnung: Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21 (22.1.2021):
„Demzufolge ist der Präsenzunterricht an Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulensowie an der 5. bis 8. Schulstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen in Form eines Schichtbetriebs zu organisieren. Die Klassen sind in Gruppen zu teilen, zwischen denen kein Wechsel stattfinden darf. An Schultagen, an welchen für eine Gruppe kein Präsenzunterricht stattfindet, befinden sich die Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe für die Zeit des stundenplanmäßigen Unterrichts der Klasse im ortsungebundenen Unterricht.“
Sie werden nach dem Wochenende die Einteilung der Gruppen durch die Klassenvorstände erhalten. Hierbei wurde auf die Geschwisterkinder so gut es ging Rücksicht genommen.
Die Tageseinteilung der Gruppen A und B finden Sie hier.
Für die Oberstufe gilt:
„Schülerinnen und Schüler an AHS-Oberstufen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Berufsschulen bleiben im ortsungebundenen Unterricht, können jedoch weiterhin in Gruppen oder Klassen an einzelnen oder – an Schulstandorten mit Internatsbetrieb – mehreren Tagen an die Schulen zurückkehren. Allen Schülerinnen und Schülern sollen aktiv Präsenzphasen unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienebestimmungen sowie des Prinzips der Ausdünnung angeboten werden.“
In welcher Form wir die SchülerInnen dann genau zum Präsenzunterricht holen können, werden wir hoffentlich noch erfahren und Ihnen dann dazu Auskunft geben.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern eine angenehme Woche und freue mich auf eine Schulöffnung so sicher wie möglich und vor allem so normal wie möglich.
MfG Florian Kalwoda