VWA

Neuerungen bei der abschließenden Arbeit (VWA) ab dem Schuljahr 2024/25  

Ab dem Schuljahr 2024/25 kann die abschließende Arbeit (VWA), die ein Prüfungsgebiet im Rahmen der Reifeprüfung an AHS darstellt, von Schülerinnen und Schülern freiwillig absolviert werden. Dabei kann für diese abschließende Arbeit ein forschender, ein gestalterischer oder ein künstlerischer Zugang gewählt werden. Ebenso ist es möglich, diese abschließende Arbeit durch eine schriftliche beziehungsweise mündliche Teilprüfung zu ersetzen.

Aktuelle Informationen des BMBWF zu den Übergangsregelungen für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen im Schuljahr 2024/25 sowie weitere Informationen zu diesen Neuerungen finden sich hier.

Die überarbeitete Form der Prüfungsordnung AHS für die abschließende Reifeprüfung, die diese Neuerungen berücksichtigen wird, liegt laut Auskunft des BMBWF vermutlich gegen Mitte November 2024 vor. 

 

Grundsätzliche Informationen zur VWA 
(gültig bis zum Schuljahr 2023/24 und mit Übergangsregeln bis 2024/25)

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ist eine im Rahmen der neuen Reifeprüfung verpflichtende schriftliche Arbeit mit einer Präsentation und Diskussion (Dauer: 10 bis 15 Minuten), die Schülerinnen und Schüler an der AHS – betreut von einem/r sog. Betreuungslehrer/in – selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen haben. Die Beurteilung der VWA erfolgt nach der Absolvierung von Präsentation und Diskussion.  

Länge: höchstens 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, Abstract), ausgenommen von der Zeichenanzahl sind das Vorwort und Verzeichnisse. Das Abstract (in deutscher oder englischer Sprache) darf ca. 1000 bis 1500 Zeichen – inkl. Leerzeichen – haben.

Am Erich Fried Realgymnasium ist schulintern eine Länge von rund 40.000 Zeichen als Richtwert erwünscht. Eine Unterschreitung dieses Richtwerts lässt sich durch zum Beispiel künstlerisches Gestalten, Programmierarbeit, Komposition, empirische Forschungen etc begründen.

Sprache: Die VWA kann in der Unterrichtssprache (Deutsch) oder in einer als Unterrichtsfach besuchten lebenden Fremdsprache geschrieben werden. Zitate, die in anderen Fremdsprachen als dem Englischen verwendet werden, müssen übersetzt werden (vgl. Zitierregeln am BRG 9).

Sämtliche Infos und Downloads zum Thema VWA am BRG 9 befinden sich auf der neu gestalteten VWA-Pinnwand oder auf der offiziellen Seite des Ministeriums unter https://www.ahs-vwa.at/schueler

Zeitlicher Ablauf 

7. Klasse

Wintersemester:

  • 10. September 2024: Informationsveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen im Festsaal
  • Ab September: Ideen sammeln zur „VWA neu“ und einschränken, Infos einholen zu möglichen Methoden, Wahl eines VWA-Themas und einer Methode, gleichzeitig Suche eines/r Betreuungslehrer/in (jene Schüler:innen, die das VWA-Modul belegt haben, bekommen bei diesen wichtigen Schritten Unterstützung), erste Recherche zum vorläufigen Thema
  • Bis 29.11. (spätester Termin): Themenfestlegung und Anfrage an Betreuungslehrer:in im schulinternen Anmeldesystem (online)
  • Formlose Mail über SKOLE an eure potentielle Betreuungsperson, in der ihr das vorläufige VWA-Thema nennt und in wenigen Sätzen beschreibt, welche Methode ihr anwenden möchtet (küstlerische oder gestalterische oder forschende VWA). Wenn ihr bereits Forschungsfragen formuliert und Basisliteratur gefunden habt, KÖNNT ihr diese Infos auch in diese Mail schreiben. 
  • Dezember: Beginn der Recherche bezüglich Methode der forschenden/gestalterischen/künstlerischen VWA und zu theoretischen Recherchen (Literatur zum Thema). Erstes verpflichtendes Beratungsgespräch mit Betreuungslehrkraft – Vorstellungen zum Thema, zur Methode (sehr wichtig!), zum Aufbau des Hauptteils (welche gestalterischen/künstlerischen/forschenden Vorgangsweisen ihr euch vorstellt), zur Begleitliteratur, zum Zeitplan. Wichtig: Herunterladen und erstes Ausfüllen des Begleitprotokolls 
  • Dezember bis Jänner 2025: Formulierung von Fragestellungen/Forschungsfragen, Erstellen des Erwartungshorizonts 
  • Jänner 2025 bis Ende Februar 2025: Offizielle Einreichung des Themas auf der Genehmigungsdatenbank des Ministeriums

Sommersemester:

  • Bis Ende April: Genehmigung des eingereichten Themas durch den Direktor
  • März/April: Zeit- und Projektplan mit der Betreuungslehrkraft festlegen (Termine, Vereinbarungen, Art der Kommunikation, …)
  • März und April: Gespräch mit der Betreuungslehrkraft zum gestalterischen/künstlerischen Aspekt bzw. zum Forschungsaspekt der VWA, Sichten von möglicher Literatur/Quellen mit Betreuungslehrkraft, Beginn der für den Hauptteil der „VWA neu“ relevanten Arbeitsschritte und der für das Thema geeigneten Quellen
  • April und Mai: Dokumentation des Entstehungsprozesses beginnen, Quellen (lesen, exzerpieren, paraphrasieren, …), Zitierregeln beachten und erarbeiten, Zitate auswählen und dazugehörige Quellen niederschreiben (Zitierregeln), zusätzliches Angebot eines VWA-Workshops
  • Mai und Juni: Anlegen von einem Inhaltsverzeichnis, Verfassen eines ersten Kapitels, Textverarbeitungsprogramm auswählen und Einarbeiten in die entsprechenden Formatvorlagen (VWA-Formatvorlage in Word und LibreOffice), zusätzliches Angebot eines VWA-Workshops
  • Sommer: Nutzen für weitere kreative oder forschende Tätigkeiten/Arbeitsschritte und schriftliches Dokumentieren derselbigen, Literatur weiter bearbeiten.

8. Klasse:

Wintersemester

  • 22. September (spätester Termin): Vorlage der bisherigen Arbeit mit einem Stand von mindestens 25.000 Zeichen bei der Betreuungslehrkraft und Besprechung

  • September bis Dezember: Weitere Bearbeitung der VWA (sprachliche/inhaltliche Adaptierungen) und Kontakthalten mit dem/der betreuenden Lehrer/in, Layoutvorgaben beachten

  • Jänner: Finalisieren der Arbeit, eventuell aktuelle Bilder einfügen, Quellen und Zitate kontrollieren, Begleitprotokoll vervollständigen (eine Unter- bzw. Überschreitung der geforderten Zeichenanzahl ist vom Schüler zu begründen)

Sommersemester:

  • Februar: Abgabe der VWA inkl. Eigenständigkeitserklärung in gebundener Form (2-fach, Spiral- oder Klebebindung) in der Direktion oder im Sekretariat bis spätestens am Freitag in der 1. Schulwoche des Sommersemesters um 12 Uhr, Beilage des Begleitprotokolls nicht vergessen 
  • Februar: Hochladen der VWA als pdf (max. 20 MB) auf der VWA-Datenbank des Ministeriums bis spätestens Ende der 1. Schulwoche des Sommersemesters, Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen (Eigenständigkeitserklärung) 
  • Anfang März: Plagiatsscan der VWA, Korrektur eines Print-Exemplars durch die Betreuungslehrkraft und Bewertung der schriftlichen Arbeit mittels Beurteilungsraster  (schulinterner Korrekturschlüssel) 
  • März: Zweites verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem/der Betreuungslehrer/in für Feedback zur schriftlichen Arbeit (noch keine Benotung) und für die Vorbereitung der Präsentation und Diskussion 
  • Ende März/Anfang April: Präsentation der VWA vor der Maturakommission bestehend aus Vorsitzendem, Direktor, KV und Betreuungslehrer/in, Dauer der Präsentation + Diskussion max. 10-15 Minuten

Beurteilung der VWA: Sind alle acht Kompetenzen in den Prüfungsteilen „schriftliche Arbeit“, „Präsentation“ und „Diskussion“ zumindest mit „in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt“ bewertet, ist die VWA positiv abgeschlossen.

Bei negativer Beurteilung ist binnen vier Wochen ein neues Thema einzureichen (es gibt keinen Betreuer mehr) und nach dem Sommer hochzuladen, das Ergebnis der Arbeit ist beim 1. Nebentermin im Herbst zu präsentieren.